Aktuelles Technologie-Inventar
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Stand: 17. August 2026
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Aktuelles Inventar
Regel für künftige optionale Technologien
Künftige Analyse-, Replay-, Personalisierungs- oder Marketingtechnologien, die nicht unbedingt erforderlich sind, bleiben blockiert, bis eine informierte Wahl getroffen wurde, sofern eine Einwilligung erforderlich ist. Ablehnen muss so einfach wie Akzeptieren sein, die Einwilligung muss widerrufbar sein und dieses Inventar muss vor der Bereitstellung aktualisiert werden.
Warum notwendige und optionale Technologien verschieden behandelt werden
§ 25 TDDDG in Deutschland und die österreichische Umsetzung der ePrivacy-Regeln verlangen grundsätzlich eine informierte Einwilligung für das Speichern oder Auslesen von Informationen auf einem Gerät, ausser dies ist für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Das Schweizer Datenschutzrecht verlangt transparente Information und wirksame Kontrolle; bei qualifiziertem Tracking oder Profiling kann eine Einwilligung nötig sein. Wo eine Einwilligung verwendet wird, gelten die Standards der DSGVO.
Ihre Einstellungen
Sie können Cookies weiterhin im Browser blockieren oder löschen. Dadurch entfällt derzeit keine SwayRadar-Funktion. Falls später optionale Technologien hinzukommen, wird eine dauerhaft erreichbare Datenschutzeinstellung angeboten.